| Als geldwerte Vorteile sollten die Mitgliedstaaten jeden wirtschaftlichen Nutzen mit Ausnahme von Clearing- und Ausführungsleistungen ansehen, den ein Vermögensverwalter im Zusammenhang mit Zahlungen des Fonds für Transaktionen mit Wertpapieren erhält. |
Member States are recommended to identify as soft commissions any economic benefit, other than clearing and execution services, that an asset manager receives in connection with the fund's payment of commissions on transactions that involve the fund's portfolio securities. |