| Zwar kann ein zahlungsunfähiges bzw. überschuldetes Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne dieser Leitlinien angesehen werden, doch kommen Unternehmen, die einer größeren Unternehmensgruppe angehören oder im Begriff sind, von einer Unternehmensgruppe übernommen zu werden, in der Regel nicht für Rettungs- oder… |
Whereas an insolvent or over-indebted company can be considered as being in difficulty within the meaning of the Guidelines, paragraph 13 of the Rescue and Restructuring Guidelines provides that a firm belonging to or being taken over by a larger business… |