| If in a waste co-incineration plant more than 40 % of the resulting heat release comes from hazardous waste, or the plant co-incinerates untreated mixed municipal waste, the emission limit values set out in Part 3 of Annex VI shall apply. |
Werden in einer Abfallmitverbrennungsanlage mehr als 40 % der freigesetzten Wärme mit gefährlichen Abfällen erzeugt oder werden in der Anlage unaufbereitete gemischte Siedlungsabfälle mitverbrannt, so gelten die in Anhang VI Teil 3 festgelegten Emissionsgrenzwerte. |