| In den Fällen der Buchstaben a und p sind die Geschäfte automatisch beendet, in den Fällen der Buchstaben b, c und q können die Geschäfte automatisch oder aber erst nach Kündigung durch die NZB enden, während in den Fällen der Buchstaben d bis o und r bis t keine automatische Beendigung eintritt, sondern die NZB eine Kündigung nach freiem Ermessen aussprechen kann (d. h., deren Wirkung erst mit bzw. nach der Zustellung einer Kündigungsmitteilung eintritt). |
Events (a) and (p) must be automatic; events (b), (c) and (q) may be automatic; events (d) to (o) and (r) to (t) cannot be automatic and must be discretionary (that is, perfected only upon service of a notice of default). |