| Die zuständige Behörde nimmt regelmäßig Probenahmen und Gewichtsfeststellungen vor, die sich auf mindestens 5 % des Gewichts des von dem Unternehmen je Wirtschaftsjahr ausgelieferten Trockenfutters und auf mindestens 5 % des Gewichts des Trockenfutters beziehen, das in jedem Wirtschaftsjahr gemischt wird. |
The competent authority shall regularly take samples and weigh a quantity relating to at least 5 % by weight of dried fodder leaving the undertaking and at least 5 % by weight of dried fodder mixed each marketing year. |