| …Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) kommt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Sicherheit des Organismus (und seines Anzuchtmediums) für den Verbraucher, den Anwender und die Umwelt bereits nachgewiesen wurde und dass sich hieran durch die beantragte Erweiterung der Verwendung nichts ändert. |
…the European Food Safety Authority (the Authority) concludes that the safety of this organism (and its growth medium) for the consumer, the user and the environment have already been established and will not be changed by the proposed new use. |