| …zu dem Schluss, dass die genannten Banken staatlich kontrolliert werden; dies geschieht im Rahmen der Beteiligung, durch administrative Kontrolle des Geschäftsgebarens einschließlich der Festlegung von Beschränkungen für die Zinssätze auf Einlagen und Kredite (siehe Erwägungsgründe 164 bis 167) und in einigen Fällen… |
…data that those banks are controlled by the government by means of ownership, administrative control of their ‘commercial’ behaviour including the limits set on the deposits and loans interest rates (see recitals (164) — (167) below) and in some cases… |