| „Ferner muss der Hersteller den Betrieb des Aufforderungssystems unter den in den Abschnitten 7, 8 oder 9 dieses Anhangs beschriebenen Fehlerbedingungen nachweisen, welche nicht für die Verwendung in Nachweisprüfungen ausgewählt wurden, die in den Abschnitten 4.1., 4.2 und 4.3 beschrieben… |
‘The manufacturer shall, in addition, demonstrate the operation of the inducement system under those failure conditions defined in Sections 7, 8 or 9 of this Annex which have not been chosen for use in demonstration tests described in Sections 4.1, 4.2… |