| Kennzeichnend für Aktienoptionspläne ist die Übertragung des Rechts, unternehmenseigene Aktien frühestens zu einem genau festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft („Zeitpunkt der erstmaligen Ausübbarkeit“) zu erwerben, und zwar zu einem bereits in der Gegenwart (Zeitpunkt der Gewährung) festgesetzten günstigen „Ausübungspreis“. |
Stock options schemes typically transfer the right to buy the employing enterprise's shares not before a well-defined point of time in the future (vesting date) to a favourable ‘strike price’ already fixed in the present (grant date). |