| im Falle von Bediensteten, die eine Dienstzeit von insgesamt weniger als 10 Jahren abgeleistet haben, die Zahlung eines Abgangsgelds sowie einer Vergütung wegen Stellenverlusts nach den Bestimmungen des Anhangs I bei denjenigen Bediensteten, deren Vertragsdauer durch Kündigung gekürzt wurde; |
for staff members with less than 10 years' service, the payment of a leaving allowance, with loss-of-job indemnity for staff members whose contracts have been prematurely terminated, under the conditions set out in Annex I; |