| Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Verbringung von spezifizierte Risikomaterialien enthaltenden Köpfen und von ungespalteten Schlachtkörpern in einen anderen Mitgliedstaat erst zuzulassen, nachdem dieser Mitgliedstaat seine Bereitschaft bekundet hat, die Materialien entgegenzunehmen, und die für solche Verbringungen… |
Member States may decide to allow dispatch of heads or of un-split carcases containing specified risk material to another Member State, only after that other Member State has agreed to receive the material and has approved the specific dispatching… |