| Die Warenbestände unterlagen auch unterschiedlichen Graden von Eigentumsvorbehalt der Weinbaubetriebe und Kommissionäre in Form von einfachen, erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalten. Dadurch waren die Weinbaubetriebe und Kommissionäre nach deutschem Insolvenzrecht rangmäßig vorangestellt. |
These were subject to retention of title (simple, extended or prolonged) by the winegrowing enterprises and merchants which according to Germany would give them priority in case of insolvency. |