| …instrument underlying it, unless the competent authorities adopt an approach under which the likelihood of a particular convertible's being converted is taken into account or have a capital requirement to cover any loss which conversion might entail. |
…ist nicht zulässig, es sei denn, dass die zuständigen Behörden ein Verfahren wählen, bei dem die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt wird, dass eine bestimmte Wandelanleihe umgewandelt wird, oder dass Eigenkapitalanforderungen zur Deckung möglicher Verluste, die bei der Umwandlung entstehen könnten, bestehen. |