| Schjødt ist der Auffassung, dass Ausgleichszahlungen für den Umzug von Mitarbeitern, für Pendelstrecken, den Umzug von Niederlassungen, den Umzug von für Unterstützung und Instandhaltung zuständigen Stellen usw. staatliche Beihilfen darstellten, die augenscheinlich nicht als zulässig beurteilt werden könnten. |
Schjødt submits that compensation for moving personnel, commuting, moving offices, moving support and maintenance offices etc. qualify as State aid which appears not capable of being found compatible. |