| …d. h. weder der Mitgliedstaat, der den Aufenthaltstitel erteilt hat, noch der, der den Inhaber ausgeschrieben hat) fest, dass ein Konsultationsanlass besteht, so unterrichtet er sowohl den Mitgliedstaat, der den Aufenthaltstitel erteilt hat, als auch den ausschreibenden Mitgliedstaat. |
…i.e. neither that which granted the residence permit nor that which issued the alert, considers that there are grounds for consultation, it shall notify both the Member States which granted the permit and the Member State which issued the alert. |