| die spezifischen einzelstaatlichen Beihilfen, die zum Schutz von Imkereibetrieben, die durch strukturelle oder naturgegebene Bedingungen benachteiligt sind, oder im Rahmen wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme gewährt werden, mit Ausnahme der Beihilfen, die zugunsten der Erzeugung oder des Handels gewährt werden. |
to specific national aids for the protection of apiaries disadvantaged by structural or natural conditions or under economic development programmes, except for those allocated for production or trade. |