| …genannte Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen, so kann der Aufnahmemitgliedstaat an den Entsendemitgliedstaat herantreten, um sich etwaige Beträge, die er an die Geschädigten oder die Berechtigten gezahlt hat, von diesem erstatten zu lassen. |
…to in paragraph 4 results from gross negligence or wilful misconduct, the host Member State may approach the seconding Member State in order to have any sums it has paid to the victims or persons entitled on their behalf reimbursed by the latter. |