| Die Behörde kann bewährte Praktiken und Vorgehensweisen aufzeigen, die darauf abzielen, die Abwicklung von insolvenzbedrohten Instituten und insbesondere von grenzüberschreitend tätigen Gruppen dergestalt zu erleichtern, dass das Insolvenzrisiko nicht weitergegeben und zugleich sichergestellt wird, dass geeignete Instrumente einschließlich… |
The Authority may identify best practices aimed at facilitating the resolution of failing institutions and, in particular, cross-border groups, in ways which avoid contagion, ensuring that appropriate tools, including sufficient resources, are available… |