| Ein Zahlungsdienstleister eines Zahlungsempfängers, der für eine Inlandsüberweisung gemäß einem Zahlverfahren erreichbar ist, muss in Einklang mit den Bestimmungen eines unionsweiten Zahlverfahrens auch für Überweisungen erreichbar sein, die von einem Zahler über einen in einem beliebigen Mitgliedstaat ansässigen Zahlungsdienstleister ausgelöst werden. |
A payee’s PSP which is reachable for a national credit transfer under a payment scheme shall be reachable, in accordance with the rules of a Union-wide payment scheme, for credit transfers initiated by a payer through a PSP located in any Member State. |