| Verwaltungsgesellschaften sollten darüber hinaus ausreichende Systeme zur Datensicherung und Gewährleistung der Geschäftsfortführung im Krisenfall schaffen, die es ihnen ermöglichen, auch in Fällen, in denen ihre Tätigkeiten von Dritten ausgeführt werden, ihren Pflichten nachzukommen. |
Management companies should also establish systems to safeguard information and ensure business continuity and which are sufficient to allow them to discharge their obligations in cases where their activities are performed by third parties. |