| Die Behörde legt der Kommission eine Stellungnahme vor, sofern aus der vergleichenden Analyse oder aus sonstigen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erlangten Informationen hervorgeht, dass eine Gesetzesinitiative notwendig ist, um die weitere Harmonisierung der Vorschriften des Aufsichtsrechts zu gewährleisten." |
The Authority shall submit an opinion to the Commission where the peer review or any other information acquired in carrying out its tasks shows that a legislative initiative is necessary to ensure the further harmonisation of prudential rules."; |