| …von Beihilfen zu deren Ausgleich hätten für jedes Unternehmen gesondert vorgenommen werden müssen, um festzustellen, ob die Gesamtschädigung nach Berücksichtigung der auf 2,7 % geschätzten Umsatzeinbußen im Zusammenhang mit der Imageschädigung von Muscheln einen… |
…for them, should have been assessed for each individual aquaculture holding to establish whether the value of damage suffered by each undertaking (with the addition of the loss of turnover resulting from the deterioration in the image of shellfish… |