| …notenbankfähige Sicherheit für Kreditgeschäfte des Eurosystems, wenn der Geschäftspartner vor der Mobilisierung der betreffenden NZB ein durchsetzbares Sicherungsrecht an dem Recht des Geschäftspartners einräumt, in Bezug auf diese Ablösung Barmittel entgegenzunehmen. |
…collateral for Eurosystem credit operations where, prior to mobilisation, the counterparty provides the relevant NCB with an enforceable security interest in or over the counterparty’s right to receive cash in respect of such exchange. |