| Das Eisenbahnunternehmen muss dem Infrastrukturbetreiber jegliche Veränderung bei den Zugparametern, die die Betriebseigenschaften des Zuges beeinträchtigen, oder durch die die Eignung des Zugs für seine zugewiesene Fahrplantrasse beeinträchtigt werden kann, mitteilen. |
The Railway Undertaking must inform the Infrastructure Manager of any modification to the characteristics of the train affecting its performance or any modification that might affect the ability to accommodate the train in its allocated path. |