| Deutsch | English |
|---|---|
| Sprachgebrauch | usage |
| eine Anordnung, die auf Unterlassung der weiteren Praktizierung bzw. des Versuchs der weiteren Praktizierung der durch Section 4 oder Section 5 untersagten Tätigkeit oder Verhaltensweise durch den anderen Fernsehveranstalter gerichtet ist; | an order restraining the other broadcaster from carrying on or attempting to carry on the activity or conduct prohibited by section 4 or 5; |