| Deutsch | English |
|---|---|
| Sprachgebrauch | usage |
| 38 Wenn der Anteil eines Unternehmens an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens dem Wert seiner Beteiligung an diesen Unternehmen entspricht oder diesen übersteigt, erfasst das Unternehmen keine weiteren Verlustanteile. | 38 If an entity’s share of losses of an associate or a joint venture equals or exceeds its interest in the associate or joint venture, the entity discontinues recognising its share of further losses. |