| …des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und der unmittelbaren Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen setzt das Vertrauen darin voraus, dass die anzuerkennenden und zu vollstreckenden Entscheidungen stets im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erlassen werden. |
…principle of mutual recognition and immediate execution of judicial decisions, presupposes confidence that the decisions to be recognised and executed will always be taken in compliance with the principles of legality, subsidiarity and proportionality. |